Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urlaub bei Familie Dümchen
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1.

Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Im Mietvertrag wird im Regelfall eine Anzahlung vereinbart. Der Erhalt der vereinbarten Anzahlung wird dem Mieter vom Vermieter quittiert. Damit wird der Mietvertrag für beide Seiten bindend.

2.

Zahlung
Der Mieter leistet innerhalb von 7 Tagen die im Vertrag vereinbarte Anzahlung. Der Restmietpreis wird spätestens am Anreisetag fällig. Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtpreises und mindestens 40 €. Erfolgt eine vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig, gilt der Mietvertrag als nicht abgeschlossen.

3.

An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis um 10:00 Uhr zur Verfügung. Andere Zeitabsprachen sind nur nach Rücksprache möglich.

4.

Nutzung
Die Ferienwohnung kann von maximal 2 Personen genutzt werden.

Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist nicht erwünscht.

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

5.

Schadensfall
Im Schadensfall wird der jeweilige Mieter, soweit er den Schaden verursacht hat, haftbar gemacht. Er ist für die Mietdauer verantwortlich und verpflichtet sich die angemietete Ferienwohnung in einem ordentlichen Zustand zu halten. Eine Haftung für Schäden am Eigentum, am Reisegepäck, am PKW oder Personenschäden trägt der Vermieter nicht. Eltern haften für Ihre Kinder. Vorschäden sind unmittelbar bei Einzug (d.h. am Anreisetag) zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

6.

Rücktritt vom Mietvertrag
Der Mieter ist berechtigt, jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Erklärung durch einen eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 654 i BGB. Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung oder bei Rücktritt am Anreisetag werden 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Die Höhe der anfallenden Kosten, bei nicht Erfüllung des Mietvertrages durch den Mieter ergeben sich aus dem Rücktrittszeitpunkt und sind wie folgt festgelegt:

vom 50 bis 39 Tag vor Mietbeginn 35% des Mietpreises
vom 40 bis 29 Tag vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
vom 30 bis 7 Tag vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises
ab 6 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises

7.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Neuruppin.